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Hinweisgebung

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die Evangelische Stiftung Augusta hat eine interne Meldestelle bestellt. Mitarbeiter*innen und Dritte können sich vertraulich und anonym an diese wenden, wenn sie unangemessene Geschäftspraktiken oder anderweitige Compliance-relevante Vorkommnisse in den Einrichtungen der Evangelischen Stiftung Augusta beobachten.

Über unser Hinweisgebersystem bieten wir Ihnen eine sichere Plattform, über die Sie rund um die Uhr Hinweise auf mögliche Missstände oder Rechtsverletzungen melden können – anonym und in vielen Sprachen. Wir gewährleisten, dass alle Hinweise sorgfältig und effektiv bearbeitet werden, um sicherzustellen, dass unser Unternehmen ethisch und rechtmäßig handelt.

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zur Behandlung von Hinweisen:

  • Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Wir gewährleisten Ihre Anonymität, sofern Sie sich für diese entscheiden.
  • Sobald wir einen Hinweis erhalten, wird er sorgfältig überprüft und untersucht. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, wir werden uns jedoch bemühen, den Prozess so schnell wie möglich abzuschließen.
  • Bei Bedarf werden wir interne Untersuchungen durchführen, Gespräche mit beteiligten Personen führen und alle relevanten Informationen sammeln, um eine gründliche Überprüfung sicherzustellen.
  • Sobald wir genügend Informationen haben, werden wir entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den gemeldeten Missstand zu beheben; z.B. interne Korrekturmaßnahmen, rechtliche Schritte oder Meldungen an die zuständigen Stellen.

Wir werden Sie über den Fortschritt bei der Überprüfung und Untersuchung auf dem Laufenden halten und Ihnen eine detaillierte Rückmeldung geben, sobald dies möglich ist.

Wir schätzen es sehr, dass Sie uns dabei unterstützen, das ethische und rechtmäßige Handeln unseres Unternehmens zu gewährleisten, und sind dankbar für Ihre Meldung.

Über diesen Link können Sie einen anonymen Hinweis aufgeben:

augusta-kliniken.whistleport.de

Hinweise zum Datenschutz

INFORMATION ZUM HINWEISGEBERSYSTEM DER EVANGELISCHEN STIFTUNG AUGUSTA

Meldung von Hinweisen bei Verstößen gegen lautendes Gesetz*, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verstöße**

Die Evangelische Stiftung Augusta hat eine interne Meldestelle bestellt. Wenn Sie unangemessene Geschäftspraktiken, Missstände oder anderweitige Compliance-relevante Vorkommnisse in den Einrichtungen der Evangelischen Stiftung Augusta beobachten. können Sie sich vertraulich und anonym uns wenden. Über unser Meldesystem bieten wir Ihnen eine sichere Plattform, über die Sie rund um die Uhr Hinweise auf mögliche Missstände oder Rechtsverletzungen melden können. Die Evangelische Stiftung Augusta gewährleistet, dass alle Hinweise sorgfältig und effektiv bearbeitet werden, um sicherzustellen, dass unsere Unternehmen ethisch und rechtmäßig handeln. Zudem verfolgt die Evangelische Stiftung Augusta das Ziel, hinweisgebende Personen und Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, vor Repressalien zu schützen.

MELDEWEGE UND BEARBEITUNG DER MELDUNG

Die Evangelische Stiftung Augusta hat eine interne Meldestelle für die Bearbeitung von Hinweisen eingerichtet.

Sie erreichen die Meldestelle über: https://www.augusta-kliniken.de/hinweisgebung.html

E-Mail: hinweis@augusta-bochum.de
Post: Augusta-Kranken-Anstalt, Meldestelle, Bergstr. 26, 44791 Bochum

oder 

Herr Sascha Kuhn (0152 5645 8507) 
Herr Hendrik Schöpper (0234 517 1201)

Hinweisgeber haben für die Aufgabe Ihrer Meldung die Wahl zwischen den oben genannten Meldewegen. Die Meldestelle vertritt die Interessen des Hinweisgebers. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Wir gewährleisten die Anonymität der Meldenden, sofern diese sich hierfür entscheiden. Hinweise können formlos und anonym aufgegeben werden. Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist ein persönliches Treffen mit einer Person unserer Meldestelle ermöglichen.

Hinweise werden in anonymisierter Form zur weiteren Bearbeitung an die Verantwortlichen weitergegeben. Ein Rückschluss auf die Identität der meldenden Person ist den Verantwortlichen nicht möglich. Mitarbeitende der Meldestelle sind der Vertraulichkeit verpflichtet. Dies gilt auch gegenüber der Betriebs- und Geschäftsleitung oder dem Vorstand der Evangelischen Stiftung Augusta und ist auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit gültig.

MÖGLICHE HINWEISE

Folgende Hinweise, können Sie über unsere Meldestelle melden: (Auszug aus § 2 HinSchG, § 2 LkSG)

  • Verstöße gegen Strafvorschriften nach deutschem Recht.
  • Bußgeldbewehrte Verstöße nach deutschem Recht, zum Beispiel
    • im Arbeitsschutz,
    • beim Gesundheitsschutz,
    • bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz,
    • und gegen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
  • Verstöße gegen den Umweltschutz
  • Verstöße gegen den Strahlenschutz
  • Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit
  • Verstöße gegen Qualitäts- und Sicherheitsstandards, (Arzneimittel, Medizintechnik)
  • Verstöße gegen den Datenschutz oder Privatsphäre
  • Verstöße gegen Sicherheit in der Informationstechnik
  • Verstöße gegen Verbraucherrechte
  • Verstöße gegen das Verbot der Beschäftigung von Kindern (Auch von mittelbaren oder unmittelbaren Zulieferern)
  • Verstöße gegen Zwangsarbeit, Menschenrecht oder Ungleichbehandlung (Auch von mittelbaren oder unmittelbaren Zulieferern)
  • Missachtung der Koalitionsfreiheit (Auch von mittelbaren oder unmittelbaren Zulieferern)

Die Bundesämter betreiben eine externe Meldestelle für Hinweise, diese sind zu erreichen über:

BEARBEITUNG VON MELDUNGEN

Sobald die Meldestelle Ihren Hinweis schriftlich, oder über unser Meldesystem erhält, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung wird sorgfältig überprüft und untersucht. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, die Meldestelle wird sich jedoch bemühen, den Prozess so schnell wie möglich abzuschließen. Sofern Sie uns einen Kommunikationskanal benennen, wird die Meldestelle unter Umständen für Rückfragen auf Sie zukommen.

Jeder Meldungseingang wird auf den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG bzw. des LkSG und die Stichhaltigkeit der Meldung geprüft. Sofern Sie dies wünschen, wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, Ihre Meldung zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren und zu bestätigen. Bei Bedarf werden interne Untersuchungen durchgeführt, Gespräche mit beteiligten Personen geführt und alle relevanten Informationen gesammelt, um eine gründliche Überprüfung sicherzustellen.

Sobald die Meldestelle genügend Informationen hat, wird entschieden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den gemeldeten Missstand zu beheben; z.B. interne Korrekturmaßnahmen, rechtliche Schritte oder Meldungen an die zuständigen Stellen.

Die Meldestelle kann Ihre Meldung aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen abschließen oder das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen abgeben an: 

a) eine interne Organisationseinheit für die weitere interne Ermittlung oder 
b) einer zuständigen Behörde.

Sie werden über den Fortschritt der Überprüfung und Untersuchung auf dem Laufenden gehalten und Ihnen wird eine detaillierte Rückmeldung geben, sobald dies möglich ist. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weitergabe unrichtiger Informationen haftet der Hinweisgeber für den daraus entstehenden Schaden. Weiterhin besteht die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Schweigepflicht (gem. § 203 StGB) auch im Rahmen der Hinweisgebung. Zuwiderhandlungen können den Tatbestand einer Straftat erfüllen.