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Gesprächsbegleitung

Eine Ausbildung zum Gesprächsbegleiter für die gesundheitliche Vorausplanung in Einrichtungen der stationären Pflege und der Eingliederungshilfe gemäß §132g SGB V.

FAQs

Was Sie lernen

Der § 132g SGB V des Hospiz- und Palliativgesetzes ermöglicht es Einrichtungen der stationären Pflege und der Eingliederungshilfe professionelle Gesprächsbegleitende zu beschäftigen. Gesprächsbegleitende erarbeiten mit den Bewohnenden Patientenverfügungen. Das nennt man gesundheitliche Vorausplanung (GVP) oder Behandlung im Voraus Planen (BVP) oder Advance care planning (ACP).

Das ambulante Ethikkomitee Bochum e.V. (AEB) organisiert seit Jahren ACP Workshops in Bochum. Der Lehrplan, die Dokumente und die Arbeit mit Schauspielpatient*innen wurden von der wissenschaftlichen Fachgesellschaft ACP-Deutschland entwickelt.

Die Ausbildung zum Gesprächsbegleiter bietet nicht nur eine umfassende theoretische Grundlage, sondern legt auch einen starken Fokus auf praktische Fertigkeiten. Die Teilnehmenden erwerben die Fähigkeit, komplizierte medizinische und ethische Fragestellungen mit den Bewohnenden zu erörtern und zu dokumentieren. Dabei steht die individuelle Lebenssituation der Bewohnenden stets im Mittelpunkt, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche und Bedürfnisse respektiert und berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

Um die Gespräche später mit den Krankenkassen abrechnen zu können, sind bestimmte beruflichen Voraussetzungen erforderlich.

  • Abgeschlossenes Studium im Bereich der Gesundheits-, Pflege-, Geistes-, Sozial-, oder Erziehungswissenschaften oder alternativ eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf der Gesundheitswissenschaften sowie eine mindestens dreijährige, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 8 Jahre mit mindestens einer halben Stelle

Inhalte der Workshops

Die Schulung umfasst drei Blöcke und folgende Themenfelder:

  • Einführung: Entwicklung von Advance Care Planning / Behandlung im Voraus planen nach § 132g SGB V
  • Ethische Grundlagen: Hintergrund zu Patientenautonomie, Stellvertreterentscheidung
  • Rechtliche Grundlagen: Betreuung und Patientenverfügungsgesetz
  • Rollen und Aufgaben
  • Grundlagen Kommunikation und Gesprächsbegleitung
  • Elemente der Begleitungsgespräche
  • Intensivtraining durch Rollenspiele in Kleingruppen mit Schauspielpatienten
  • Dokumentation, Qualitätssicherung
  • Institutionelle und regionale Implementierung

Praxisteil 1:

  • insgesamt 12 selbständig durchgeführte Übungsgespräche
  • 6 x zwischen Block A und B (davon 3 in einer Einrichtung der Alten- oder Wiedereingliederungshilfe oder im Krankenhaus) sowie
  • 6 x zwischen B und C (davon 3 in einer Einrichtung der Alten- oder Wiedereingliederungshilfe oder im Krankenhaus).
  • mindestens zwei Coachings vor Block B und zwei vor Block C durch Trainer*innen der ACP Deutschland (Advance Care Planning in Deutschland vormals DiV-BVP - Deutsche interprofessionelle Vereinigung für Behandlung im Voraus Planen)

Praxisteil 2:

  • 7 eigenverantwortlich durchgeführte Beratungsprozesse mit mindestens 14 Gesprächen innerhalb eines Jahres. Diese Beratungsprozesse werden durch unsere Trainer*innen begleitet (im Kurspreis enthalten).
  • Teilnahme an 3 BVP-Plenartreffen im Laufe eines Jahres.

Danach erfolgt die endgültige Zertifizierung gemäß der Rahmenvereinbarung mit dem GKV Spitzenverband vom 13.12.17 zu § 132g SGB V.

Termine

Block A

05. - 07.03.2026

Block B

28. - 30.05.2026

Block C:

02. - 04.07.2026

  • Zwischen den Blöcken: 
    insgesamt 12 selbstständig durchgeführte Übungsgespräche mit 4 Coachings
  • Praxisteil 2 nach Block C
    7 eigenverantwortlich durchgeführte Beratungsprozesse mit mindestens 14 Gesprächen innerhalb eines Jahres. Diese Beratungsprozesse werden durch unsere Trainer*innen begleitet (im Kurspreis enthalten). Teilnahme an 3 BVP-Plenartreffen im Laufe eines Jahres.

Jetzt anmelden

Kosten

Die Kosten für alle 3 Blöcke beträgt 2.150,- €. (750,- / 800,- / 600,-).

Die vier Coachings sind extra zu vereinbaren und zu bezahlen (bei den „Bochumer Trainer*innen“ fallen 200,- € pro Supervision an).

Vorläufige Zertifizierung

Nach der Teilnahme an allen drei Blöcken und dem Absolvieren von Praxisteil 1 sind die Gespräche gemäß der § 12 der Rahmenvereinbarung mit dem GKV Spitzenverband vom 13.12.17 zu § 132g SGB V vorläufig abrechenbar.

Zertifizierung

Nach Praxisteil 2 erfolgt die endgültige Zertifizierung gemäß der Rahmenvereinbarung mit dem GKV Spitzenverband vom 13.12.17 zu § 132g SGB V.

Jetzt Weiterbildung sichern

Sie haben noch Fragen?

Sprechen Sie uns gerne an

Ambulante Ethikkomitee Bochum e.V. (AEB)
Am Heerbusch 3
44894 Bochum

+49 152 57170697

E-Mail schreiben

www.ethikkomitee-bochum.de

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wir empfehlen die Seiten der wissenschaftlichen Fachgesellschaft ACP Deutschland (www.acp-deutschland.de) und die Seite des ambulanten Ethikkomitees Bochum e.V (www.ethikkomitee-bochum.de)

 Der Paragraph 132g SGB V aus dem Hospiz und Palliativgesetz ermöglicht es Einrichtungen der stationären Pflege und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, professionelle Gesprächsbegleiter zur Unterstützung der gesundheitlichen Vorausplanung ihrer Bewohner einzustellen. Darüber hinaus können Gesprächsbegleiter*innen in verschiedenen Kontexten tätig werden, etwa in ambulanten Einrichtungen, Krankenhäusern oder Hospizen, um die gesundheitliche Vorausplanung auch dort zu unterstützen. 
 

BVP, GVP und ACP werden häufig gleichzeitig genannt und sind im Grunde Abkürzungen für die gesundheitliche Vorausplanung. Im Folgenden bevorzugen wir den Begriff ACP (advance care planning).

ACP ist ein komplexer Prozess, bei dem Vorsorgeplanende bei der Formulierung ihrer Patientenverfügung von professionellen Gesprächsbegleitern unterstützt werden. Zusätzlich sollen auch Patientenvertreter, Zugehörige, behandelnde Ärzte hinzugezogen werden, damit diese die Formulierung der Behandlungswünsche begleiten, aber auch in Kenntnis gesetzt werden. 

Damit Patientenverfügungen beachtet werden und immer aktuell sind, sind in den Institutionen des regionalen Gesundheitssystems Veränderungen nötig, die darauf abzielen, dass die Inhalte der Patientenverfügungen von Patienten immer Grundlage der Behandlung sind.

Schauen Sie gerne unter www.acp-deutschland.de.

Die wissenschaftliche Fachgesellschaft hat Vorsorgedokumente für die Patientenverfügung entwickelt. Diese Dokumente empfehlen wir. Sie dürfen nur von ausgebildeten Gesprächsbegleitern aus den Kursen, die nach dem Konzept von ACP-Deutschland arbeiten, genutzt werden.

Nach der Teilnahme an allen drei Blöcken und dem Absolvieren von Praxisteil 1 sind die Gespräche gemäß der § 12 der Rahmenvereinbarung mit dem GKV Spitzenverband vom 13.12.17 zu § 132g SGB V vorläufig abrechenbar. Nach Abschluss des Praxisteils 2 1 Jahr Nach Abschluss von Block C  erfolgt die endgültige Zertifizierung gemäß der Rahmenvereinbarung mit dem GKV Spitzenverband vom 13.12.17 zu § 132g SGB V.
 

12 Teilnehmer sind in diesem Kurs möglich. Für unsere Vorbereitungen ist es wichtig, bald zu wissen, wer teilnimmt. Darum bitten wir um eine zügige Anmeldung. Im Block A kann es 4 weitere Teilnehmer geben, die die Ausbildung zum Botschafter für die gesundheitliche Vorausplanung machen.

Da zwischen den Kursen von unseren Trainer*innen Coachings stattfinden, bitten wir Sie vor Ihrer Anmeldung mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie weiter als 100 km vom Kursort entfernt beschäftigt sind.  Wir planen dann gemeinsam die Coachings und finden sicher eine individuelle Lösung.

Jede 2. Plenarsitzung findet als online Sitzung statt. So können alle Interessenten mehrmals im Jahr teilnehmen.

„Behandlung im Voraus planen“ führt zu Veränderungen in Einrichtungen, die es nötig machen, dass die Verantwortlichen wie z.B. die Pflegedienstleitungen oder Geschäftsführer das Projekt kennen und möglichst viele Informationen darüber haben. Deshalb öffnen wir den Block A der Ausbildung zusätzlich für 4 Leitungsverantwortliche, die nicht die Ausbildung zum Gesprächsbegleiter machen möchten, sondern das notwendige Basiswissen für die erfolgreiche Implementierung erwerben wollen (BVP Botschafter). Die Teilnahme am Block A vermittelt Informationen über das Projekt, die genutzten Patientenverfügungen und grundlegende ethische Fragestellungen.