Weiterbildung zur pflegerischen Leitung

Dieser Lehrgang erfüllt die Anforderungen zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes nach § 80 SGB XI und entspricht der DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Krankenpflegepersonal für die pflegerische Leitung einer Station oder Abteilung vom 28. November 2017.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Melanie Drews

Fort- und Weiterbildungen
Telefon: 0234 5174904

 

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Aufgaben einer Stations- oder Bereichsleitung

Diese Fachkraft arbeitet in der Pflege mit und hat Führungsaufgaben für examinierte und angelernte Pflegekräfte dieses Bereiches. Die (Stations- bzw. Wohnbereichs-)Leitung ist für Bewohner und Pflegepersonal die erste Anlaufstelle bei Fragen zur pflegerischen Versorgung, die nicht direkt zwischen gepflegter Person und Pflegepersonal gelöst werden können.

Dieser Lehrgang erfüllt die Anforderungen zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes nach §71 SGB XI und entspricht der DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Kranken-pflegepersonal für die pflegerische Leitung einer Station oder Abteilung vom 18.06.2019.

Was Sie lernen
  • Beruf und berufliches Selbstverständnis
  • MDK-Qualitätsprüfung, Tansparenzberichte
  • Führen und Leiten
  • Führen und Leiten als prozesshaftes Geschehen
  • Das Unternehmen: Krankenhaus, Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst
  • Gesundheit und Krankheit im gesellschaftlichen Kontext

Fächer zu den Thematiken:
Ethik und Anthropologie; Gesundheitswissenschaften und Pflegewissenschaften; Pädagogik, Psychologie und Soziologie; Betriebswirtschaftslehre und Führungslehre; Organisationslehre; Rechtslehre in den Fächern Arbeitsrecht, Zivil-und Strafrecht, Gesundheits-und Sozialrecht.

Der Lehrgang umfasst neben dem Frontalunterricht auch Projekt- und Gruppenarbeit, Vorträge, Diskussionen, Supervisionseinheiten und Hospitationen in eigenen und Fremdeinrichtungen. Das gesamte Seminar wird E-Learning unterstützt durchgeführt. Ein Internetzugang (wünschenswert mind. 20Mbit) ist zwingend erforderlich. Ein PC/Laptop und ein Drucker wären ebenso wünschenswert.

Weiterbildungsbeginn

1. Unterrichtsblock: 10. Juni 2024 - 14. Juni 2024
2. Unterrichtsblock: 26. August 2024 - 30. August 2024
3. Unterrichtsblock: 23. September 2024 - 27. September 2024

I. Hospitation: 30. September 2024 - 02. Oktober 20224

4. Unterrichtsblock: 28. Oktober 2024 - 31. Oktober 2024
5. Unterrichtsblock: 25. November 2024 - 29. November 2024
6. Unterrichtsblock: 16. Dezember 2024 - 20. Dezember 2024

II. Hospitation: 08. Januar 2025 - 09. Januar 2025

7. Unterrichtsblock: 27. Januar 2025 - 31. Januar 2025
8. Unterrichtsblock: 24. Februar 2025 - 28. Februar 2025
9. Unterrichtsblock: 31. März 2025 - 04. April 2025

III. Hospitation: 07. April 2025 - 08. April 2025

10. Unterrichtsblock: 05. Mai 2025 - 09. Mai 2025
11. Unterrichtsblock: 02. Juni 2025 - 06. Juni 2025
12. Unterrichtsblock: 30. Juni 2025 - 07. Juli 2025

IV. Hospitation: 08. Juli 2025 - 10. Juli 2025

13. Unterrichtsblock: 15. September 2025 - 19. September 2025
14. Unterrichtsblock: 27. Oktober 2025 - 31. Oktober 2025

1. Klausur: 28. Oktober 2025
2. Klausur: 29. Oktober 2025
3. Klausur: 30. Oktober 2025
4. Klausur: 31. Oktober 2025

Abgabe der Hausarbeit bis zum 19. November 2025

15. Unterrichtsblock: 08. Dezember 2025 - 12. Dezember 2025

Prüfung / Kolloquium: 11. Dezember 2025
Zeugnis- und Zertifikatsübergabe: 12. Dezember 2025

Ausbildungsdauer

15 Unterrichtsblöcke.

Die Unterrichtstage liegen außerhalb der Schulferien. Die Urlaubszeiten der Teilnehmer*innen sollten außerhalb der Unterrichtszeiten liegen. Fehlzeiten bis maximal 10% der gesamten Unterrichtszeiten werden akzeptiert, ansonsten kann keine Prüfungszulassung erfolgen.

Unterrichtszeiten

Theoretischer Unterricht:
720 Stunden

Hospitationen und Exkursionen:
80 Stunden / davon mindestens 40 Stunden extern-außerhalb der eigenen Einrichtung.

Schriftliche und mündliche Prüfungen:
40 + 32 + 8 Stunden

Pflichtaufgaben:

  • E-Learning
  • Ausarbeitungen der Aufgabenstellungen für Hospitationen und Praxistage
  • 1 Projektarbeit / Referat sowie
  • 1 Hausarbeit zu einem mit den Lehrgangsleitungen abgestimmten Thema
Zugangsvoraussetzungen
  • Staatlich examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen.
  • Anästhesietechnische Assistent*innen und Operationstechnische Assistent*innen.
  • Alle müssen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Arbeitsfeld verfügen.
  • Bewerber*innen, die bereits Leitungsaufgaben erfüllen, haben Vorrang.
  • Die Lehrgangsleitung entscheidet über die Teilnahme.
  • Mindestens 12, maximal 20 Teilnehmer*innen.
Kosten

z. Zeit: 2299,- € bei Trägerfinanzierung.

Bei mehreren Anmeldungen aus einer Einrichtung gewähren wir einen Rabatt.