Diese Weiterbildung wird nach den geltenden landesrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Da die Landesregierung hier den Weiterbildungsstätten die Möglichkeit gegeben hat Ihre Weiterbildungen nach eigenem Ermessen durchzuführen, haben wir uns entschlossen unsere Fachweiterbildung zur Praxisanleitung sowohl nach der geltenden Weiterbildungsempfehlung zur Praxisanleitung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz wie auch den inhaltlichen Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu planen und durchzuführen.
Aufgaben der Praxisanleitung in allen Versorgungsbereichen der Alten- und Gesundheitsversorgung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau/-mann, als OTA und ATA heranzuführen und als Bindeglied zwischen Schule und Ausbildungspraxis zu agieren. Eine so systemisch arbeitende Praxisanleitung trägt maßgeblich zum Kompetenzerwerb von Auszubildenden bei.
Das gesamte Seminar wird E-Learning unterstützt durchgeführt. Ein Internetzugang ist somit zwingend erforderlich.
1. Block: Montag 12. Mai 2025 bis Freitag, 16. Mai 2025
2. Block: Montag, 23. Juni 2025 bis Freitag, 27. Juni 2025
3. Block: Montag, 01. Sep. 2025 bis Freitag, 05. Sep. 2025
4. Block: Montag, 06. Okt. 2025 bis Freitag, 10. Okt. 2025
5. Block: Montag, 03. Nov. 2025 bis Freitag, 07. Nov. 2025
6. Block: Montag, 24. Nov. 2025 bis Freitag, 28. Nov. 2025
7. Block: Montag, 12. Jan. 2026 bis Freitag, 16. Jan. 2026
Prüfung / Kolloquium: Donnerstag, 26. Februar 2026
Zeugnisübergabe: Freitag, 27. Februar 2026
8 Unterrichtsblöcke – Die Unterrichtstage liegen außerhalb der Schulferien. Die Urlaubszeiten der Teilnehmer sollten außerhalb der Unterrichtszeiten liegen. Fehlzeiten bis maximal 10% werden akzeptiert, ansonsten kann keine Prüfungszulassung erfolgen.
Abgeschlossene Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung, Altenpflegeausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Operations- bzw. Anästhesietechnischen Assistent*in mit mindestens 1-jähriger Berufserfahrung nach dem Examen.
Evtl. kann für Fachweitergebildete OP- und Anästhesiepflegekräfte und ausgebildete OTA- und ATA-Kräfte eine Verkürzung der Ausbildung bzw. Anerkennung von Modulen aus der Fachweiterbildung oder der Ausbildung erfolgen. Dies bedarf einer Einzelfallprüfung unter Vorlage der jeweils angewandten Ausbildungsrichtlinien.
Diese Weiterbildung berücksichtigt in besonderen Modulen die jeweils für das berufliche Handlungsfeld OP, Anästhesie und Funktionsbereiche einerseits und pflegerische Versorgung andererseits notwendige Spezialwissen.
1.745,00 Euro – bei Trägerfinanzierung.
Bei mehreren Anmeldungen aus einer Einrichtung oder Kooperationshäusern gewähren wir einen Rabatt.