Nach der Reform der Pflegeausbildung sind seit 2020 die Kompetenzbereiche Altenpflege, Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege und psychiatrische Pflege in einer Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Pflegefachmann/Pflegefachfrau gebündelt. Die Anerkennung als examinierte Altenpflegefachkraft hat selbstverständlich Bestand.
Mit den Sonnenblumen, die die Akademieleitung zur Zeugnisvergabe überreichte, strahlten die angehenden Altenpflegerinnen und Altenpfleger um die Wette.