Fachweiterbildung zur/zum Praxisanleiter/-in

Aufgaben eines Praxisanleiters nach PflBG – OTA-ATA Gesetz – 300 Std.

Praxisanleiter sind die Verbindungsglieder zwischen Theorie und Praxis. Sie helfen, die Kluft zwischen Theorie und Praxis zu verkleinern, indem sie abstrakte Inhalte und hohe theoretische Anforderungen mit den Erfordernissen der Praxis in Beziehung bringen. Sie planen und strukturieren eine Anleitung, die sich an pädagogischen Prinzipien der Erwachsenenbildung orientiert.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Melanie Drews

Fort- und Weiterbildungen
Telefon: 0234 5174904

 

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Die Ausbildung

Diese Weiterbildung wird nach den geltenden landesrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Da die Landesregierung hier den Weiterbildungsstätten die Möglichkeit gegeben hat Ihre Weiterbildungen nach eigenem Ermessen durchzuführen, haben wir uns entschlossen unsere Fachweiterbildung zur Praxisanleitung sowohl nach der geltenden Weiterbildungsempfehlung zur Praxisanleitung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz wie auch den inhaltlichen Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu planen und durchzuführen.

Was Sie lernen

Aufgaben der Praxisanleitung in allen Versorgungsbereichen der Alten- und Gesundheitsversorgung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau/-mann, als OTA und ATA heranzuführen und als Bindeglied zwischen Schule und Ausbildungspraxis zu agieren. Eine so systemisch arbeitende Praxisanleitung trägt maßgeblich zum Kompetenzerwerb von Auszubildenden bei.

  • Kenntnis der relevanten Ausbildungsgesetze und Prüfungsverordnungen
  • Erarbeitung eines Ausbildungsplans für das eigene Praxisfeld
  • Kontrolle der Ausbildungsnachweise der Auszubildenden
  • Rahmenbedingungen der praktischen Ausbildung und individuell geeignete Lernumgebungen und Lernsituationen gestalten.
  • Pädagogisch-didaktische Grundlagen der Berufspädagogik kennen und anwenden
  • Rolle als Praxisanleiter/-in unter organisationspsychologischer und rechtlicher Perspektive verstehen.
  • Kenntnisse zum wissenschaftlichen Arbeiten

Das gesamte Seminar wird E-Learning unterstützt durchgeführt. Ein Internetzugang ist somit zwingend erforderlich.

Ausbildungsbeginn & Kursblöcke

1. Block: 02.09.2024 – 06.09.2024
2. Block: 07.10.2024 – 11.10.2024
3. Block: 04.11.2024 – 08.11.2024
4. Block: 09.12.2024 – 13.12.2024
5. Block: 13.01.2025 – 17.01.2025
6. Block: 10.02.2025 – 14.02.2025
7. Block: 10.03.2025 – 14.03.2025
8. Block: 28.04.2025 – 29.04.2025

Prüfung/Kolloquium: 30.04.2025
Zeugninsübergabe: 02.05.2025

Ausbildungsdauer

8 Unterrichtsblöcke – Die Unterrichtstage liegen außerhalb der Schulferien. Die Urlaubszeiten der Teilnehmer sollten außerhalb der Unterrichtszeiten liegen. Fehlzeiten bis maximal 10% werden akzeptiert, ansonsten kann keine Prüfungszulassung erfolgen.

Zugangsvoraussetzungen

Abgeschlossene Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung, Altenpflegeausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Operations- bzw. Anästhesietechnischen Assistent*in mit mindestens 1-jähriger Berufserfahrung nach dem Examen.

Evtl. kann für Fachweitergebildete OP- und Anästhesiepflegekräfte und ausgebildete OTA- und ATA-Kräfte eine Verkürzung der Ausbildung bzw. Anerkennung von Modulen aus der Fachweiterbildung oder der Ausbildung erfolgen. Dies bedarf einer Einzelfallprüfung unter Vorlage der jeweils angewandten Ausbildungsrichtlinien.

Diese Weiterbildung berücksichtigt in besonderen Modulen die jeweils für das berufliche Handlungsfeld OP, Anästhesie und Funktionsbereiche einerseits und pflegerische Versorgung andererseits notwendige Spezialwissen.

Kosten

1.745,00 Euro – bei Trägerfinanzierung.

Bei mehreren Anmeldungen aus einer Einrichtung oder Kooperationshäusern gewähren wir einen Rabatt.

Abschluss
  • Abschlusskolloquium
  • Schriftliche Ausarbeitung einer Anleitungssituation/Hausarbeit
  • Lehrgangsmitarbeit
  • Prüfung