Ausbildung zur/zum operationstechnischen Assistentin/Assistenten

Eine Ausbildung mit Zukunft

Wir machen Sie passgenau fit für eine Karriere im Bereich des Operationsdienstes im Krankenhaus. Bei uns kommt das Fachwissen aus einer Hand: Praxis und Theorie finden (ortsnah) in unseren Krankenhäusern statt. Als wichtiger Teil des Operationsteams erlernen Sie die vielfältigen Aufgaben im Operationsdienst und den Funktionsbereichen wie Chirurgische Ambulanz, Endoskopie und Zentralsterilisation (ZSVA). Als junger Beruf im Krankenhausbereich werden den ausgebildeten Fachkräften glänzende Zukunftsperspektiven vorausgesagt.

Seit 2015 sind wir anerkannte OTA-Schule (DKG) und Mitglied im Deutschen OTA-Schulträger-Verband (DOSV) e.V.

Aufgaben einer/eines OTA‘s:

Als Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen sind Sie an der Vorbereitung und Durchführung von Operationen beteiligt. Vor, während und nach der Operation betreuen Sie die Patienten durch ihre fachkundigen Kompetenzen und nehmen emphatisch Einfluss auf die physische und psychische Situation der Patienten. Ihre Aufgabe darüber hinaus ist die Überwachung der Hygiene im Operationssaal und die Wiederaufbereitung des Instrumentariums. Die Nachbereitung durch die Dokumentation des Eingriffs, sowie die Vorratshaltung und Ersatzbeschaffung von Operationsmaterial gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Sicherlich haben Sie noch Fragen zu unserer Ausbildung. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:

Wie lange dauert die Ausbildung?

Insgesamt 3 Jahre; eine Verkürzung der Ausbildungszeit kann im Einzelfall geprüft werden.

Wann beginnt die Ausbildung?

Die Ausbildung beginnt zum 01. September eines jeden Jahres.

Wie sind die Ausbildungszeiten?

Der theoretische und fachpraktische Unterricht beginnt um 08:15 Uhr und endet um 15:15 Uhr (Montag-Freitag). Die Arbeitszeiten in der Praxis orientieren sich an den Dienstzeiten bzw. -plänen (38,5 Std. pro Woche).

Handelt es sich um eine duale Ausbildung?

Ja, die Ausbildung gliedert sich in den theoretischen Bereich mit 2.100 Std. und dem praktischen Bereich mit 2.500 Std.

Welche Voraussetzungen benötige ich?
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs

und

  • Realschulabschluss (FOR) oder gleichwertige abgeschlossene Schulbildung

oder

  • Hauptschulabschluss oder gleichwertige abgeschlossene Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen mind. 2-jährigen Berufsausbildung oder derer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe

und

  • Ein vorangegangenes, mindestens 3-tägiges Praktikum im OP. Wir sind bei der Vermittlung eines Praktikumsplatzes in einem unserer eignen Krankenhäuser oder Kooperationskrankenhäusern wohnortnah behilflich.

und

  • Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Masern- und Hepatitisimpfung
Benötige ich einen Anstellungsträger?

Ja, Sie werden direkt beim Träger der praktischen Ausbildung angestellt. Die Gesamtverantwortung der Ausbildung liegt bei der OTA-ATA Schule. Die Praxiseinsätze absolvieren beim Träger in einem unseren Kooperationskrankenhäusern in ganz NRW. Hier finden Sie die Liste der Kooperationskrankenhäuser.

Fallen für mich Ausbildungskosten an?

Nein, Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung. Die Unterrichtsmaterialien und die Bereichskleidung werden Ihnen von uns zur Verfügung gestellt.

Erhalte ich eine Ausbildungsvergütung?

Ja, Sie erhalten vom Träger der praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung gestaffelt nach den jeweiligen Ausbildungsjahren.

Diese beträgt voraussichtlich
1 Abj.: 1.165,69 €, 2 Abj.: 1.227,07 €; 3.Abj.: 1.328,38 €

Kann ich kostengünstig eine Unterkunft während der Ausbildung anmieten?

Ja, in unserem Schülerwohnheim am Standort des Ev. Krankenhaus Hattingen kann nach Verfügbarkeit ein kostengünstiges Zimmer angemietet werden.

Was sind die Inhalte der Ausbildung?

Die Ausbildung erfolgt nach den neuen staatlichen Regelungen des ATA-OTA- Gesetzes (ATA-OTA- G) mit der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV).

Theorie: Mindestens 2.100 Stunden theoretischer Unterricht im Blocksystem.

Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen
880 Stunden
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen
340 Stunden
Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten
120 Stunden
Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen (lebenslanges Lernen), berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
120 Stunden
Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten
140 Stunden
Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren
120 Stunden
In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln
40 Stunden
Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten
140 Stunden
Freie Verteilung auf die Kompetenzschwerpunkte
200 Stunden

Praxis: Mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung in folgenden Bereichen:

Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden operativen Einsatzbereichen

Viszeralchirurgie
480 Stunden
Unfallchirurgie oder Orthopädie
480 Stunden
Gynäkologie oder Urologie
200 Stunden
Ambulantes Operieren (Krankenhaus / Tagesklinik / Praxis)
120 Stunden

Wahlpflichteinsätze in folgenden Disziplinen und Einsatzbereichen 400 Stunden (davon mind. 200 Stunden je Disziplin)

Thoraxchirurgie
 
Neurochirurgie
 
HNO
 
Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
 
Augenchirurgie
 
Gefäßchirurgie
 
Operative Eingriffe bei Kindern
 
und andere Disziplinen
 

Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen

Pflegepraktikum
120 Stunden
zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte
80 Stunden
Anästhesie
140 Stunden
Notaufnahme und Ambulanz
200 Stunden
Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.)
120 Stunden
Stunden zur freien Verteilung
80 Stunden
 
2.500 Stunden
Ist dieser Ausbildungsgang eine staatlich anerkannte Ausbildung?

Ja, nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie die staatliche Anerkennung und dürfen die Berufsbezeichnung "Anästhesietechnische Assistentin" oder "Anästhesietechnischer Assistent" tragen.

Welche Prüfungen sind zu absolvieren?

Nach 1,5 Jahren erfolgt eine Zwischenprüfung. Die Ausbildung endet nach 3 Jahren mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen nach der Ausbildung?

Sie können sich im Funktionsbereich OP als Praxisanleiter/in oder/und zum/r Abteilungsleiter/in weiterqualifizieren. Zusätzlich stehen Ihnen unterschiedliche Studiengänge (Medizinpädagogik, Management etc. zur Verfügung)

Informationen für neue interessierte Kooperationspartner

Wir bilden OTA für Ihre Funktionsbereiche in Ihrer Klinik aus.

Schon in der Ausbildung können Sie somit ihre Mitarbeiter auswählen, den Ausbildungsprozess mitgestalten und letztendlich an Ihre Einrichtung binden. Dies ermöglicht Ihnen ein hochspezialisiertes professionelles Team aufzustellen.

Wir bieten Ihnen:

  • Bewerbungsassessment durch uns, anschließende Praktikumsbewertung und Auswahl des Azubi durch Sie!
  • Die OTA-Ausbildung nach den neuen Gesetzlichen Verordnungen
  • Vollständige Theorie- und Praxiseinsatzplanung
  • Theorie bei uns in der Augusta Akademie, der praktische Teil bei Ihnen!
  • Übernahme der Pflichtliteraturkosten sowie Lernsupport durch E-Learning
  • Hochqualifiziertes Lehrerkollegium mit starkem Praxisbezug
  • Feste AnsprechpartnerInnen während der Ausbildung, sowie individuelle Förderung / Forderung und Begleitung der Azubi
  • Gemeinsame Abnahme der praktischen Prüfungen
  • PB usw.
  • Fundierte und aktuelle Unterrichtsinhalte durch einen breiten Dozentenpool des gesamten medizinischen Spektrums und der entsprechenden Bezugswissenschaften
  • Vermittlung eines Wohnheimplatzes
  • Anmeldung und Fragen

Anmeldung und Fragen

Katja Thurm (OTA/ ATA-Schulleitung)
Telefon: 0152-01683547
E-Mail:

 

Sind Sie an einer Ausbildung bei uns interessiert?

Dann bewerben Sie sich!

Per Post an: AUGUSTA-AKADEMIE, OTA-Schule, Dr. C.-Otto-Str. 27, 44879 Bochum

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern auch persönlich zur Verfügung:

Ansprechpartner: Herr Ebner
Telefon: 0234 517 4906
E-Mail: oder per whatsapp unter 01525 6451966

Gerne können Sie uns Ihre Bewerbung auch per E-Mail schicken. Hierzu benutzen Sie einfach unser Bewerbungsformular.

Das Bewerberauswahlverfahren für die ab dem 01.09.2024 beginnende Ausbildung startet im November diesen Jahres. Sie können sich an dieser Stelle dann wieder online bewerben.

Kursnummer
Ausbildungszeitraum
 
2024-OTA
01.09.2024 - 31.08.2027